13. Monatslohn für Mitarbeitende im Stundenlohn

Für Mitarbeitende im Stundelohn besteht die Möglichkeit, den anteilsmässigen 13. Monatslohn jeweils mit der Lohnzahlung direkt zu vergüten. Wählen Sie dazu im Absenzenanspruch die Möglichkeit der Sofort Zahlung. So wird der Anteil des 13. Monatslohnes auf der Lohnabrechnung ausgewiesen.

 

Wählen Sie im Absenzenanspruch die Möglichkeit mit Saldo, wird wie bei den Mitarbeitenden im Monatslohn der monatliche Anspruch zurückgestellt. Die Auszahlung muss somit ausgelöst werden.
Die Verarbeitung kann mit den vorangehend Beschriebenen Berechnungsarten erfolgen. Wir empfehlen Ihnen die Mitarbeitenden im Stundenlohn entweder mit dem Lohnlauf November (Anfangs Dezember), als Separat-Lohnlauf nach dem Lohnlauf November oder mit dem Lohnlauf Dezember abzurechnen. Bedenken Sie, dass bei Mitarbeitenden im Stundenlohn per Ende November erst die Rückstellungen Januar - November vorhanden sind. Die Restzahlung des 13. Monatslohnes kann erst mit dem Dezember-Lohnlauf erfolgen und eine Auszahlung des 13. Monatslohnes mit diesem Lohn soll immer erfolgen. Errechnen Sie die Auszahlung wie unter Berechnung und Auszahlung mit Lohnlauf Dezember beschrieben. Diese Anleitung kann auch für die Auszahlung mit dem Lohnlauf November verwendet werden.