Ausgangslage

Die Familienzulagen nach FamZG werden in der Regel durch den Arbeitgebenden an anspruchsperechtig-te Mitarbeitende ausgerichtet. Mit der Jahresabrechnung rechnet dann der Arbeitgebende mit der Familienausgleichskasse ab.

 

Es kann vorkommen, dass die Zulagen direkt durch die Kasse an die Mitarbeitenden ausgerichtet werden, im Kanton Genf ist dies Standard.