Ausgangslage |
Die Familienzulagen nach FamZG werden in der Regel durch den Arbeitgebenden an anspruchsperechtig-te Mitarbeitende ausgerichtet. Mit der Jahresabrechnung rechnet dann der Arbeitgebende mit der Fami-lienausgleichskasse ab.
Es kann vorkommen, dass die Zulagen direkt durch die Kasse an die Mitarbeitenden ausgerichtet werden, im Kanton Genf ist dies Standard. |