AHV-Lohnbescheinigung

Mit der AHV-Reform 21 kann eine Person im Rentenalter auf den Rentnerfreibetrag verzichten. Dies muss auf der AHV-Lohnbescheinigung sowie in der Übermittlung per ELM ausgegeben werden. Der entsprechende Text wird automatisch angedruckt.

 

Die Angabe, dass auf den Rentnerfreibetrag verzichtet wird, kann einmal jährlich vor dem ersten Lohnlauf im Jahr über die Personal Sozialversicherung gesteuert werden.

Wie bisher wird bei Personen mit Erreichen des Rentenalters automatisch die Einrichtung in Personal Sozialversicherung bei der AHV auf Rentner mit Freibetrag und bei der ALV auf nicht ALV-pflichtig gestellt.

Verzichtet eine Person auf den Freibetrag, muss über Personal Sozialversicherung für die AHV im Feld Leistung AHV-pflichtig erfasst werden. Zusätzlich ist das Feld in der Spalte Verzicht auf Rentnerfreibetrag für die AHV zu aktivieren.