Am 1. Juli 2005 laufende Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienste

Wer am 1. Juli 2005 Dienst im Militär oder Zivilschutz leistet, respektive Zivildienst absolviert, erhält die neuen Entschädigungen rückwirkend auf den Zeitpunkt des Dienstantritts.