Entschädigungs-Lohnarten

Beim Eintreffen der Mutterschaftsentschädigung von der AHV-Ausgleichskasse wird die Entschädigung auch im SwissSalary erfasst, analog der anderen Taggelder (EO, Unfall, Krankheit etc.). Dadurch werden nicht nur allfällige Basen korrigiert, sondern auch der Geldfluss in der FIBU und BBA werden damit automatisch erledigt.

 

Diese Lohnarten werden analog der EO-Entschädigung gesteuert. D.h. Die Entschädigungen sind AHV und ALV-pflichtig, unterstehen jedoch nicht der SUVA-Beitragspflicht (analog EO-Entschädigung).

 

Am Einfachsten kopieren Sie sich die EO-Lohnarten auf eine neue Lohnartnummer und ändern nur noch die unterschiedlichen Texte.