Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gemäss OR

Hat eine Mutter bei Geburt vor dem 1. Juli 2005 Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäss Obligationenrecht über den 1. Juli 2005 hinaus (z.B. gemäss Berner, Zürcher oder Basler Skala), so bleibt dieser Anspruch gewahrt. Für die Dauer seiner Lohnfortzahlung erhält der Arbeitgeber im Gegenzug die Leistungen der Mutterschaftsentschädigung von der AHV-Ausgleichskasse zurück.