Einleitung

Mutterschaftsentschädigung tritt auf 1. Juli 2005 in Kraft

 

Der Bundesrat hat die Bestimmungen über den Erwerbsersatz bei Mutterschaft auf den 1. Juli 2005 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt haben angestellte und selbstständigerwerbende Frauen Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Dies gilt auch für Frauen, die gegen einen Barlohn im Betrieb ihres Ehemannes mitarbeiten. Während 14 Wochen erhalten sie 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal aber 172 Franken pro Tag.

 

Im Rahmen der EO-Revision wird auch die Entschädigung erwerbstätiger Dienstleistender in Armee, Zivildienst und Zivilschutz ab dem 1. Juli 2005 von 65 auf 80 Prozent des Erwerbseinkommens erhöht. Die Rekrutenentschädigung sowie die Grundentschädigung für Nichterwerbstätige werden von 43 auf 54 Franken pro Tag angehoben.

 

In diesem Kurzhandbuch stellen wir Ihnen die Anpassungen vor, welche Sie in unserer Lohnsoftware SwissSalary vornehmen müssen. Die Einführung der Mutterschaftsentschädigung bedingt keine Programmanpassung unsererseits. Es müssen einzig drei bis vier neue Lohnfortzahlungs-Lohnarten sowie zwei neue Entschädigungs-Lohnarten eingerichtet werden.

 

Für weitergehende Auskünfte zu diesem Thema informieren Sie sich direkt bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse, im Internet unter http://www.avs-ai.ch/Home-D/allgemeines/MEMENTOS/mutterschaft.htm und/oder bei uns via Mail unter support@swisssalary.ch. Unter der oben angegebenen Homepage finden Sie auch die offiziellen Anmeldeformulare im PDF-Format, welche Sie direkt online erfassen können.