Einrichtung der Lohnarten |
Einrichten der Lohnart 1390 und Folge Lohnart 8390.
(Die Lohnart 8110 wird nur benötigt bei Kostenbeteiligung durch den Mitarbeiter z.B. grösseres/teureres Fahrzeug als Standard.)
Damit monatlich mind. 0.8 % des Kaufpreises über die MWSt direkt abgerechnet werden kann, wird folgendes Konto benötigt, welches nur für die Lohnanteile Geschäftswagen verwendet werden darf. Dies ist in der FIBU evtl. noch zu eröffnen und mit den unten aufgeführten Buchungsgruppen zu konfigurieren.
WICHTIG: Diese Einrichtung Ist nur relevant, wenn die Buchhaltung auch in NAV geführt wird. Wenn die Buchungen via Schnittstelle in SAP, Abacus usw. eingelesen werden, kann die MWST nicht direkt verbucht werden.
(Beachten Sie auch die MWST- Infos auf www.estv.admin.ch): FIBU-Konto 6270 Lohnanteil Geschäftsauto Lohnart 8390 Ausgleich Privatanteil Geschäftswagen
Lohnart 8110 Geschäftsauto Abzug Fibu-Konto 7000 für Einnahme aus Geschäftsauto
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