aktueller Kalender

Nach dem Erstellen des neuen Arbeitszeitkalender oder bei allfälligen Korrekturen von Feiertagen oder Betriebsferien innerhalb des Jahres, können die automatischen Absenzenvorträge pro MitarbeiterIn entweder für den aktuell ausgewählten Kalender oder für alle Kalender des Mandanten geschrieben werden.

 

Führen Sie diese Funktion nach jeder Änderung oder Neuerstellung eines Arbeitszeitkalenders aus, sofern die Einrichtung der Feiertage bzw. Betriebsferien geändert wurden.

 

HINWEIS:

Es werden nur Absenzen für noch nicht verbuchte Monate geschrieben.

 

Beispiel:

Der Februar-Lohnlauf wurde bereits abgerechnet und verbucht. Es werden die Absenzenvorträge ab März geschrieben. Allfällig bereits erstellte und verbuchte Akonto- oder Zusatzlohnläufe für den Monat März bleiben dabei unberücksichtigt.

 

Die automatischen Absenzvorträge werden korrekt geändert bei folgenden Regeln:

- Wenn die 'Stellenprozente' via TimeMachine geändert werden, werden ab dem Gültigkeitsdatum die Feiertage anhand der eingetragenen Stellenprozente vorgetragen.

- Wird der vorher eingetragene Wert in der TimeMachine geändert, werden die Feiertage richtig auf die vorher gültigen Stellenprozente geändert.

- Wird der Eintrag in der TimeMachine gelöscht, werden die Feiertage auf die zuletzt gültigen Stellenprozente vorgetragen.

- Wird in der TimeMachine nur das 'Gültig ab'-Datum geändert, werden die Feiertage korrekt vorgetragen.

- Befinden sich in der TimeMachine mehrere Einträge, werden die Feiertage je Eintrag korrekt vorgetragen.

- Befinden sich in der TimeMachine mehrere Einträge und der letzte Eintrag wird gelöscht, werden die Feiertage korrekt vorgetragen.

- Befinden sich in der TimeMachine mehrere Einträge und der 'mittlere' Eintrag wird gelöscht, werden die Feiertage korrekt vorgetragen.

- Befinden sich in der TimeMachine mehrere Einträge und die 'Arbeitsgruppe' auf dem Mitarbeitenden wird geändert, werden die Feiertage des neuen Arbeitszeitkalenders korrekt vorgetragen.