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Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) wurde am 26. November 2006 vom Volk angenommen. Aufgrund dieses Entscheides haben die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Verband Schweizerischer Holding- und Finanzgesellschaften (HV) am 10. April 2008 in Zürich die Familienausgleichskasse Banken gegründet, welche ihre Geschäftstätigkeit gleichzeitig mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) per 1. Januar 2009 aufgenommen hat.

 

Seit 1. Januar 2009 führen wir das Bundesgesetz über die Familienzulagen in den folgenden 9 Kantonen durch: Zürich, Bern, Basel-Stadt, Aargau, Luzern, Schwyz, Graubünden, St. Gallen und Thurgau. Seit der Einführung des zentralen Familienzulagenregister (FamZReg) am 1. Januar 2011 hat die Familienausgleichskasse Banken ihr Tätigkeitsgebiet auf zusätzliche 15 Kantone ausgeweitet und ist mit Ausnahme der beiden Kantone Genf und Tessin schweizweit tätig.

 

Des Weiteren ist die Familienausgleichskasse Banken zuständig für den Bezug der Beiträge folgender Institutionen / Einrichtungen:

Kanton Zürich: Berufsbildungsfonds

Kanton St. Gallen: Deckung des Mittelbedarfs der Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende

Kanton Freiburg: Berufsbildungsfonds

Kanton Freiburg: Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen

Kanton Waadt: Ausgleichsfonds

Kanton Waadt: Kantonaler Familienfonds

Kanton Waadt: Stiftung für die Tagesbetreuung von Kindern

Kanton Waadt: Berufsbildungsfonds

Kanton Waadt: Ergänzungsleistungen für Familien und Leistungen der Überbrückungsrenten

Kanton Neuenburg: Fonds zur beruflichen Aus- und Weiterbildung

Kanton Neuenburg: Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen

Kanton Wallis: Familienfonds

Kanton Jura: Unterstützungsfonds für die Berufsausbildung

 

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