Kinderzulagen anpassen

Anfangs Jahr werden normalerweise die Ansätze der Kinderzulagen angepasst. Die Ansätze werden in den Lohnstammdaten angepasst und somit werden die neuen Ansätze bei neuen Mitarbeitern gezogen. Bei den bestehenden Mitarbeiter müssen die neuen Ansätze aktualisiert werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen publiziert auf Ihrer Homepage jeweils die Aufstellung der kantonalen Familienzulagen, inkl. der kantonalen Beitragssätze für die Arbeitgeber.

Dies sind kantonale Ansätze. Falls Sie einer Verbandsausgleichskasse angeschlossen sind, beachten Sie bitte die allenfalls abweichenden Beiträge.

 

Starten Sie die Verarbeitung Kinderzulagen anpassen via Organisation-> Familienzulagen 20 schreiben, ALLE Mandanten, OHNE FAK-Arbeitgeber Prozente
 

Die nachfolgende Sicherheitsfrage bestätigen Sie bitte mit Ja: Sollen die FAK-Stammdaten mti den Ansätzen der Familienzulagen vom Jahr 20 aktualisiert werden (alle Mandanten).
 
Die Ansätze der Familienzulagen 20 werden für sämtliche Kantone in sämtlichen Mandanten automatisch angepasst!
 

Das Feld Mindesteinkommen/Monat für Kinderzulage wird nicht mehr automatisch gefüllt. Wir haben diesbezüglich viele Kundenfeedbacks erhalten, welche diese Prüfung lieber manuell vornehmen möchten, da es zu viele Sonderfälle gibt, die nicht automatisiert werden können.

 

Falls Sie trotzdem von dieser monatlichen Prüfung profitieren möchten, erfassen Sie in diesem Feld den entsprechenden Wert. Der Wert für das Mindesteinkommen bleibt unverändert CHF 587/Monat.


 

Lohnstammdaten anpassen -> Kantonale Arbeitgeber-Beiträge 20 automatisch schreiben
Falls Sie die kantonalen Arbeitgeber-Prozentsätze 20 in sämtlichen Mandanten anpassen möchten, klicken Sie auf 'Kantonale FAK-Arbeitgeber Prozente 2015 schreiben für ALLE Mandanten'.
 
Die Sicherheitsfrage bestätigen Sie bitte mit Ja (Sollen die FAK-Stammdaten mit den Kantonalen Arbeitgeber Prozentsätzen vom Jahr 20 aktualisiert werden (alle Mandanten).
 
Die neuen Arbeitgeber-Prozentsätze 20 werden für sämtliche Kantone in sämtlichen Mandanten angepasst!
Beachten Sie zudem, dass im Kanton VS auch der Arbeitnehmer Abzüge entrichten muss. Diese Einrichtung können Sie im Register Sozialfonds in den Lohnstammdaten definieren.
 
Falls Ihre Familienausgleichskasse tiefere oder höhere Beiträge vorsieht, bzw. allenfalls auch höhere Familienzulagen, dann korrigieren Sie diese manuell im entsprechenden Mandanten. Das Feld FAK Arbeitgeber % ist NICHT mandanten übergreifend!


Dieser Arbeitsschritt muss also nur durchgeführt werden, sofern die Verbands-Familienausgleichskasse andere, höhere Zulagen vorsieht als die kantonale Familienausgleichskasse.
 
Bestehende Familienzulagen anpassen (pro Mandant)
Die bereits im Personalstamm erfassten Kinder- und Ausbildungszulagen müssen im betragsmässig und zeitlich den neuen Vorschriften angepasst werden.
 
Starten Sie die Verarbeitung Kinderzulagen anpassen. Wählen Sie Seitenansicht. Sie können nun bereits die bestehenden Familienzulagen BISHER und NEU überprüfen. Es werden nicht nur die Beträge angepasst, sondern auch die Stufen, welche alter abhängig sind.
 
Starten Sie danach die Auswertung nochmals und setzen Sie im Register Optionen im Feld Buchen ein Häkchen. Wählen Sie anschliessend Seitenansicht oder Drucken.
 
Die im Personalstamm erfassten Familienzulagen wurden nun entsprechend geändert.
 
Diese Arbeit muss pro Lohnmandant einzeln ausgeführt werden.

 
Evtl. manuelle Anpassungen von Beträgen (Differenzzahlungen, Kinder im Ausland etc.) nehmen Sie bitte wie gewohnt direkt in der Tabelle Kinder in der Personalkarte vor.