QST Satzbestimmung aperiodisch

Setzen Sie dieses Häkchen, wenn bei untermonatigen Ein- und Austritten bei dieser Lohnart keine Hochrechnung für die Berechnung des satzbestimmenden Einkommens erfolgen darf (z.B. Ferienauszahlung, Überstundenauszahlung, Dienstalterszulagen, Bonuszahlungen, 13. Lohn-Auszahlung etc.). Diese Zuweisung wird auch beim Berechnen des satzbestimmenden Einkommens bei Teilzeitmitarbeitenden mit weiteren Einkünften berücksichtigt.