QST Detail

Analog zum Lohnausweis müssen die Lohnarten auch für die QST entsprechend kategorisiert werden.

 

Folgende Optionen stehen im Feld QST Detail zur Auswahl (Quelle: www.swissdec.ch):

 

A - QST Lohn

(dieses Feld wird automatisch anhand des Feldes "Quellensteuerpflichtig" zugewiesen)

Der QST-Lohn entspricht dem Total aller QST-pflichtigen Lohnarten pro Person.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "1" in der Spalte QST-Detail bezeichnet. SwissSalary berechnet die Basis anhand des Flags "Quellensteuerpflichtig".

B - QST-Betrag

Der QST-Betrag entspricht dem Total aller Abzüge für die Quellensteuer pro Person.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "B" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

C - Kirchensteuer GE

Im Kanton Genf ist im Tarif keine Kirchensteuer vorgesehen. Möchte eine qsP trotzdem Kirchensteuer bezahlen, wird 1% vom QST-Lohn berechnet und in einem kumulierten Betrag ausgewiesen.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "C" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

D - Abgangsentschädigung

Zahlungen des SSL an den qsP im Zusammenhang mit dem Austritt aus dem Unternehmen werden hier zusammengefasst.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "D" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

E - Unregelmässige Leistungen

Die unregelmässigen Leistungen entsprechen der Ziffer 3 des Lohnausweises.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "E" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

F - Beteiligungsrechte

Die Beteiligungsrechte entsprechen der Ziffer 5 des Lohnausweises. Hier werden die geldwerten Leistungen aus exportierten Mitarbeiterbeteiligungen an Personen mit Ansässigkeit im Ausland aufgeführt, die pauschal zu einem fixen Satz besteuert werden. Die Prozentsätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Diese Personengruppe hat deshalb keinen QST-Tarifcode, sondern eine "Vordefinierte Kategorie". Diese Personen sind auf der Personalkarte im Reiter Quellensteuer im Optionsfeld "QST Kategorie" mit dem Wert "Beteiligungen Ausland" zu versehen.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "F" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

G - VR-Entschädigungen

Die Verwaltungsratshonorare entsprechen der Ziffer 6 im Lohnausweis. Hier werden auch Verwaltungsratshonorare an im Ausland ansässige Verwaltungsräte aufgeführt, die pauschal zu einem fixen Satz besteuert werden. Die Prozentsätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Diese Personengruppe hat deshalb keinen QST-Tarifcode, sondern eine "Vordefinierte Kategorie". Diese Personen sind auf der Personalkarte im Reiter Quellensteuer im Optionsfeld "QST Kategorie" mit dem Wert "VR Honorar Ausland" zu versehen.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "G" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

H - Familienzulagen

Sämtliche Familienzulagen, welche der SSL einer qsP bezahlt, werden hier zusammengefasst. Enthalten sind auch freiwillige Zahlungen, welche nicht von der Familienausgleichskasse zurückerstattet werden sowie Zahlungen, welche die Ausgleichskasse direkt an die qsP ausrichtet. Im letzteren Fall erhält der SSL von der Ausgleichskasse eine Information über die Höhe der direkt bezahlten Leistungen.

I - Effektive Spesen

Die effektiven Spesen entsprechen der Ziffer 13.1 des Lohnausweises.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "I" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

J - Pauschalspesen

Die Pauschalspesen entsprechen der Ziffer 13.2 des Lohnausweises.

Die Steuerung der Lohnarten für diese Lohnbasis wird im Musterlohnartenstamm der swissdec mit einem "J" in der Spalte QST-Detail bezeichnet.

 

Auf der Lohnart wurde das Feld "QST Detail" ausgeblendet, dies kann vorläufig mit Personalisieren wieder eingeblendet werden.