Familienzulagen

Familienzulagen Detail

'Standard' oder 'pro Kind' stehen als Option zur Verfügung.

 

Standard: Die Familienzulagen werden bei mehreren Kinder zusammengefasst und auf der Lohnabrechnung wird nur die zusammenfassende Zeile gedruckt.

 

pro Kind: Falls 'pro Kind' angewählt wird, dann wird pro Kind eine Zeile mit dem entsprechenden Name/Vorname auf der Lohnabrechnung gedruckt

 

WICHTIG:

Wenn Sie Familienzulagen-Korrekturen vornehmen müssen, dann muss dem System angegeben werden, für welches Kind diese Korrekturen sind. Dazu finden Sie im Rapportierungsjournal sowohl auch in den Lohnteile die Spalte 'Zuordnung'. Für die ELM-Meldungen (und FAK-Details) ist es zwingend notwendig, dass bei Familienzulagen-Korrekturen immer das Kind mitgegeben wird.

Gesetzliche Familienzulagen LA

Bei jedem Lohn abrechnen und/oder Testberechnung werden von SwissSalary die Kinderzulagen berechnet. Grundlage dafür sind Daten und Ansätze in der Tabelle "Kind".

 

Der Eintrag wird auch für die FAK Abrechnung und für den Lohnausweis verwendet.

 

Mit dem Lookup Symbol kann eine Lohnart ausgewählt werden.

Gesetzliche Familienzulagen Korrektur LA

Bei jedem Lohn abrechnen und/oder Testberechnung werden von SwissSalary die Kinderzulagen berechnet. Grundlage dafür sind Daten und Ansätze in der Tabelle Kind.

 

Die Korrektur-Lohnart wird benötigt, um etwelche Betragskorrekturen manuell durchzuführen.

 

Der Eintrag wird auch für die FAK Abrechnung und für den Lohnausweis verwendet.

 

Mit dem Lookup Symbol kann eine Lohnart ausgewählt werden.

Zusätzliche Familienzulagen LA

Einige Firmen kennen eigene, durch die Firma zusätzlich ausgerichtete Kinder-/Ausbildungszulagen. In diesem Feld können Sie die entsprechende Lohnart angeben. Grundlage dafür sind Daten und Ansätze in der Tabelle Kind.

Gesetzliche Geburtszulage LA

Einige Kantone kennen, durch den Kanton zusätzlich ausgerichtete Geburtszulagen. In diesem Feld können Sie die entsprechende Lohnart angeben. Grundlage dafür sind Daten und Ansätze in der Tabelle Kind.

FAK Arbeitgeber LA

Der Arbeitgeberbeitrag für die Familienausgleichskasse wird während dem Lohnlauf - basierend auf dem AHV-Lohn - auf die hier festgelegte fiktive Lohnart gebucht. Der Eintrag wird für die FAK Abrechnung verwendet. Mit dem Lookup Symbol kann eine Lohnart ausgewählt werden.

Familienzulagen durch Ausgleichskasse bezahlt, Ausgleichs LA

Betrifft nur Familien-Ausgleichskassen, welche die Familienzulage direkt an den Mitarbeiter auszahlen!

 

Z.B. im Kanton GE werden die Familienzulagen direkt durch die Familien-Ausgleichskasse (FAK) an den Mitarbeiter und nicht via Arbeitgeber ausbezahlt. Im Lohnausweis, in der Ziffer 15 Bemerkungstext, erscheint der entsprechende Text: "Kinderzulagen im Lohnausweis nicht enthalten, durch Ausgleichskasse ausbezahlt". Dieser Text ist zwingend, da die Summe der ausbezahlten Familienzulage in der steuerpflichtigen Bruttolohnsumme fehlt.

 

Firmen, welche in mehreren Kantonen tätig sind, erschienen die Familienzulagen des Kantons GE ebenfalls auf der Lohnabrechnung. Diese mussten manuell gelöscht oder manuell gegen gebucht werden.

 

Wir haben nach einer automatischen Lösung gesucht und diese nun implementiert.

 

In den Lohnstammdaten -> Register KIZU finden Sie das Feld "Familienzulagen durch Ausgleichskasse bezahlt, Ausgleichs LA". Kopieren Sie die Familienzulagen-Lohnart (Standard LA 5210) und vergeben Sie die neue LA-Nummer 5280. Der Text der Lohnart 5280 lautet beispielweise "Familienzulage direkt durch FAK bezahlt".

 

Beim Mitarbeiter erfassen Sie in der Personalkarte -> 'Register' Lohnausweis ein Häkchen im 'Feld' Kinderzulagen direkt durch Ausgleichskasse bezahlt.

 

Damit ist gewährleistet, dass die Lohnart Familienzulage zwar auf der Lohnabrechnung erscheint, diese automatisch mit dem gleichen Betrag gegen gebucht wird. Selbstverständlich nur bei MitarbeiterInnen, bei welchen im ob stehenden Feld ein Häkchen gesetzt wurde.

Mindesteinkommen/Monat für Kinderzulagen

Anhand des monatlichen Mindesterwerbseinkommens wird geprüft, ob eine Zulage bezahlt wird oder nicht. Wenn das Mindesterwerbsteinkommen nicht erreicht wird, besteht kein Anspruch.

Aktuelle Info im Internet

Weitere Infos über die Familienzulage erwünscht, hier auf den Browser-Knopf klicken.