Berechnungsdatum BVG

Das Eingabefeld muss zwingend mit dem Berechnungsdatum der Beruflichen Vorsorge (2. Säule) ausgefüllt werden. Dieses Datum wird bei jeder Veränderung des Lohnes (fiktive BV-Lohnbasis), der  Stellenprozente und der Arbeitsfähigkeit in Prozent, sowie bei einem Wiedereintritt in die Firma entsprechend aktualisiert.

 

Ab diesem Datum erfolgt die zeitlich korrekte Berechnung des BVG, falls Ihre Firma die BVG-Beträge nicht anhand von monatlichen Fixbeträgen in den Lohnteilen, sondern prozentual berechnen lässt. Das Berechnungsdatum BV ist je nach BVG-Reglement Ihres Versicherers unterschiedlich zu handhaben. Einige Versicherer schreiben vor, dass die rückwirkende Berechnung der BVG-Grenzen nur per 01.01. des Jahres erfolgen darf. Andere berechnen das BVG jeweils bei jeder Änderung des Lohnes neu.