Absenzen Anspruch

Die gesamte Steuerung der Ferienansprüche pro Jahr, des Feriengeldes in Prozent, der Vorholtage pro Jahr und der Feiertage in Prozent wird vollständig und automatisch über die Tabelle Absenzen Anspruch verarbeitet.

 

Die Einträge bedeuten:

ab Alter 0 bis vollendetem 20. Altersjahr = 30 Tage

bis zum vollendeten 50. Altersjahr = 25 Tage

ab vollendetem 50. Altersjahr - ? = 30 Tage

 

Selbstverständlich können diese Ansprüche firmenspezifisch höher liegen.

 

Damit die Absenzen Ansprüche korrekt automatisch pro Rata gerechnet werden können, müssen Sie bei den betroffenen Registern noch die entsprechenden Anspruchs- und Korrektur-Lohnarten erfassen.

 

WICHTIGE INFORMATIONEN:

- Sie müssen keine manuellen Ansprüche oder Korrekturen bei neuen Mitarbeitern erfassen. Die Berechnung des Absenzen Anspruchs und Korrektur erfolgt im Eintrittsmonat automatisch.

- Sie müssen keine weiteren Einrichtungen vornehmen. Sobald Sie die Anspruchs- und Korrektur-Lohnarten eingefügt haben, erfolgt die Berechnung automatisch.

- Die Berechnung macht hauptsächlich bei den Ferien, allenfalls noch bei der Vorholzeit, Sinn. Die Feiertage werden im Stundenlohn für die Feiertagsentschädigung verwendet und haben beim Monatslohn keine weitere Bedeutung.

 

Analog zur automatischen Kürzung von Absenzen Ansprüchen beim unterjährigen Eintritt im Eintrittsmonat, werden auch beim unterjährigen Austritt die selben Absenzen Ansprüche (Ferien, Vorholzeit etc.) automatisch pro Rata gekürzt.

 

- Wie immer muss im Zeitpunkt der Abrechnung (Lohn abrechnen) das korrekte Austrittsdatum in der Personalkarte erfasst sein!

- Die Korrekturen sind NICHT im Rapportierungsjournal ersichtlich, sondern werden automatisch beim Prozess Lohn abrechnen in die Lohnposten geschrieben.

- Manuelle Ferienkorrekturen kann es noch geben, falls Sie z.B. allfällig andere Guthaben mit dem Ferienguthaben verrechnen möchten (beachten Sie dazu bitte die gesetzlichen Möglichkeiten).

- Das restliche Ferienguthaben beim Austritt wird nicht automatisch ausbezahlt. Eine Auszahlung muss manuell im Rapportierungsjournal erfolgen.

 

Weitere Infos finden Sie hier.