AHV-Nummer

Bei der AHV-Nummer handelt es sich um eine vollständig anonymisierte Nummer, die keinerlei Rückschlüsse auf den/die Inhaber/in mehr zulässt. Sie entspricht somit den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes.

 

Die AHV-Nummer ist in drei Zahlengruppen unterteilt:

 

Ziffer 1 - 3 = Ländercode

Hier handelt es sich nicht um die Codierung der Nationalität sondern um die Kennzeichnung des Ausgabelandes 'Schweiz'. Aufgrund der in den nächsten Jahren noch zunehmenden Mobilität der Versicherten ist damit zu rechnen, dass künftige Generationen von Rentenansprechenden Versicherungsausweise mehrerer Staaten besitzen werden und es durchführungstechnisch von grossem Nutzen sein wird, bereits der Versichertennummer anzusehen, dass diese von der Schweizerischen Sozialversicherung herausgegeben wurde. Die Nummer 756 steht demnach für die Schweiz.

 

Ziffer 4 - 12 = Nummerierung

Mit den Stellen 4 - 12 stehen insgesamt 9 Positionen für die Nummerierung der Versicherten zur Verfügung. Aus Sicht der Benutzerfreundlichkeit bzw. zum Vermeiden von Schreibfehlern wird bei der Vergabe darauf zu achten sein, dass die Zahlenfolge nach der vierten und achten Stelle durch Punkte unterbrochen werden, sich gleiche Ziffern nicht mehr als zwei mal wiederholen und keine führenden Nullen verwendet werden.

 

Ziffer 13 = Prüfziffer

Durch die Prüfziffer soll verhindert werden, dass falsche Nummern verwendet werden. Das System von Prüfziffern hat sich bereits bei der heutigen AHV-Versichertennummer (11. Ziffer) und bei anderen Nummerierungssystemen bewährt.

 

Bei der Erfassung eines neuen Mitarbeiters in der Personalkarte wird bei der Eingabe der AHV-Nummer überprüft, ob diese bereits im System vergeben wurde. Somit ist es ausgeschlossen, dass ein Mitarbeiter doppelt erfasst wird.