Umzugskosten durch Arbeitgeber

Entstehen einem Arbeitnehmer (aus beruflichen Gründen) Umzugskosten, die der Arbeitgeber vergütet, ist unter den Bemerkungen ein entsprechender Hinweis zu machen (z.B. "Umzugskosten von CHF ... bezahlt"). In diesem Feld 'Umzugskosten durch Arbeitgeber' somit den entsprechenden Betrag eingeben und dieser erscheint mit dem erwähnten Text unter der Ziffer 15 auf dem Lohnausweis.