Ausbildungszulage bis

Im Datumsfeld Ausbildungszulage bis wird das Ende der Ausbildungszulage definiert. Eine Ausbildungszulage wird nur gewährt, sofern sich das Kind nach dem 16. Altersjahr noch in einer Ausbildung gemäss Definition des Familienzulagengesetzes befindet.

 

In den Lohnstammdaten wird das Ausbildungszulagen-Ende per Monat vor deren Beginn definiert. Somit ist gewährleistet, dass nach dem Ablauf der Kinderzulage nicht automatisch eine Ausbildungszulage ausbezahlt wird.

 

Falls der Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht, muss einzig das Datum im Feld Ausbildungszulage bis mit dem neuen End- oder Kontrolldatum der Ausbildung versehen werden.