Lohnausweis (Form 11)

Das Optionsfeld Lohnausweis (Form 11) wird für die Zuweisung der Lohnausweis-Positionen zur einzelnen Lohnart verwendet. Dieses Feld beinhaltet 16 Auswahlfelder: (in diesem Feld können Sie mit dem AssistButton eine Option auswählen.)

 

blank (leer)

2.1 Verpflegung-Unterkunft

2.2 Privatanteil Geschäftswagen

2.3 Andere Gehaltsnebenleistungen

3. Unregelmässige Leistungen

4. Kapitalleistungen

5. Beteiligungsrechte

6. Verwaltungsratsentschädigungen

7. Andere Leistungen

10.2 BVG Beiträge für den Einkauf

13.1.1 Reise-Verpflegung-Übernachtung

13.1.2 Übrige effektive Spesen

13.2.1 Repräsentation

13.2.2 Auto

13.2.3 Übrige Pauschalspesen

13.3 Beiträge an die Weiterbildung

15. Aussendiensttätigkeit

 

Eine Zuweisung zu den Positionen 1 Lohn, 8 Bruttolohn, 9 Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV, 10.1 Ordentliche Beiträge BVG, 11 Nettolohn und 12 Quellensteuerabzug sind nicht notwendig. Diese Positionen werden anhand der Lohnstammdaten bzw. berechnender Daten automatisch korrekt gefüllt.

 

Hinweis zur Position 1 Lohn und 8 Bruttolohn:

Sämtliche Lohnarten, welche im Boolean 'Steuerpflichtig' ein Häkchen haben, werden in der Position 8 Bruttolohn saldiert. Danach werden sämtliche Zuweisungen zu den Positionen 7 - 2 von der Position 8 subtrahiert. Sämtliche nicht einer Position zugewiesenen Lohnarten (blank', welche jedoch ein Häkchen im Feld 'Steuerpflichtig' haben, ergeben das Total der Position 1 Lohn.

 

Hinweis zur Position 9 Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV:

Diese Beträge werden anhand der Lohnart-Einrichtungen der Lohnstammdaten automatisch saldiert. KTG- und UVGZ-Arbeitnehmer-Anteile gehören NICHT in die Ziffer 9. Vom Arbeitgeber übernommene, reduzierte NBUV-Arbeitnehmer-Beiträge sind als Lohn in der Ziffer 7 Andere Leistungen zu deklarieren. Wichtiger Hinweis zur Mutterschaftsversicherung im Kanton GE: Der Abzug für die Mutterschaftsversicherung im Kanton GE wird ebenso in der Position 9 saldiert.

 

Hinweis zur Position 10.1 Ordentliche Beiträge BVG:

Sämtliche Arbeitnehmer-Lohnarten, welche in den Lohnstammdaten -> Register 'BVG' eingerichtet sind, werden in der Position 10.1 saldiert. D.h. falls Sie allenfalls beim BVG über mehrere Arbeitnehmer-Lohnarten verfügen, müssen diese einmalig in den Lohnstammdaten vorhanden, aber nicht zwingend dem Mitarbeiter zugewiesen sein. Wichtiger Hinweis für SwissSalary BAU-Kunden: Der FAR-Abzug (Frühzeitiger Altersrücktritt) wird ebenfalls in der Ziffer 10.1 ausgewiesen.

 

Hinweis zur Position 11 Nettolohn:

Die Position 8 Bruttlohn, abzüglich der Positionen 9 - 10 ergeben den steuerpflichtigen Nettolohn. Dieser Betrag ist in die Steuererklärung zu übertragen.

 

Hinweis zur Position 12 Quellensteuerabzug:

Die Abzugs- sowie die Korrektur-Quellensteuer-Lohnart wird in der Position 12 saldiert.