Negative Auszahlung LA

Erfassen Sie hier die LA für eine negative Auszahlung (Minuszahlung), welche auch auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird. Die Minuszahlung kann mit der Vorschuss-LA ausgeglichen werden.

 

HINWEIS:

Falls ein Mitarbeiter beim Austritt eine Minuszahlung hat und diese nicht ausgeglichen wird, dann wird dies jedoch bei einem Wiedereintritt automatisch beim ersten Lohnlauf in Abzug gebracht.