Berechnung Ein-/Austritt

Bei der Austritts-Berechnung/Berechnung der ordentlichen Auszahlung des 13./14. Lohnes wurde bisher die pflichtige Lohnsumme rückwirkend per 01.01. des Abrechnungsjahres zurückgerechnet. Diese Berechnung erfolgt neu nur noch bis zum aktuellen Eintrittsdatum Lohnbuchhaltung.

 

Durch die Anpassung, dass die Lohnsumme rückwirkend per Eintrittsdatum Lohnbuchhaltung und nicht mehr per 01.01. des Abrechnungsjahres berechnet wird, erfolgt die Berechnung des 13./14. Lohnes noch präziser als bisher.

 

Von dieser Anpassung sind Mitarbeiter betroffen, welche im gleichen Jahr mehrere Ein-/Austritte hatten bzw. nach einem Wiedereintritt der Prozensatz des 13./14. Lohnes unterschiedlich ist.