QST Korrektur LA

Quellensteuer Korrektur LA: Wenn das Quellensteueramt meldet, dass der Abzug vom Vormonat falsch sei, kann via Rapportierung der Lohnart Quellensteuer Abzug Korrektur, der Betrag im neuen Monat korrigiert werden. Die Korrektur ist auf der nächsten Quellensteuerabrechnung (auf einem Zusatzblatt) ersichtlich.