Manuelle Lohnergänzungen

Manuelle Lohnergänzungen sind nur in wenigen Fällen nötig. Mit der ersten Meldung muss bei Schadenfällen mit Arbeitsunfähigkeit immer die Story Lohnangaben resp. Jahreslohn und die Story Arbeitsvertrag mitgeschickt werden. Bei längeren Arbeitsunfähigkeiten werden eventuell manuelle Lohnergänzungen nötig. Dies muss aber mit dem Versicherer direkt geklärt werden, ob eine Neuberechnung der Tagegelder erfolgen muss.

 

Beispiele von manuellen Lohnmutationen können sein:

 

spezielle Zulagen, welche erst Ende des Jahres ausbezahlt werden z.B. Provisionen, die bei Eintritt des Schadenfalles noch nicht bekannt waren

neue Zulagen z.B. Ortszulage, die bei Eintritt des Schadenfalles noch nicht bekannt waren

Kinderzulagen, die zum Schadenzeitpunkt auf inaktiv gestanden haben. Wenn vor dem Schadenfall die Lohnart Kinder-/Ausbildungszulagen Korrektur verwendet wurde, werden in diesem Fall nur diese Zahlungen berücksichtigt.

 

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