Reduzierte Lohnbasis infolge vorgängigem Unfall resp. Krankheit

Wenn kurz auf ein Ereignis mit Taggeldleistungen eine neue Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls (z. B. nach 6 Wochen voller Arbeitsfähigkeit) auftritt, gibt es bei Personen, deren Lohn ausschliesslich rückwirkend betrachtet wird, folgende Herausforderung bei der Übermittlung der korrekten Lohnbasis für die Berechnung des neuen Taggeldes:

 

1.Sofern die Person während des vorgängigen Ereignisses eine Lohnfortzahlung (Monats- oder Stundenlohn) zu 100% erhielt, stellt dies für die Berechnung des versicherten Verdienstes des neuen Ereignisses grundsätzlich kein Problem dar.

2.Wird hingegen der Person infolge eines länger dauernden Ereignisses lediglich jeden Monat das Taggeld des Versicherers weitergeleitet, ist diese Leistung nicht in der Basis des versicherten Verdienstes vorhanden. Fehlende Lohnbestandteile können manuell ergänzt werden, falls der versicherte Verdienst nicht aus den Stammdaten ermittelt werden kann.