Rückfall mit Arbeitgeberwechsel

Erleidet ein Arbeitnehmer einen Rückfall, muss diejenige Versicherung dafür aufkommen, welche bereits für den Grundfall der Leistungsträger war. Wenn der verunfallte Arbeitnehmer nicht mehr beim damaligen Arbeitgeber angestellt ist und beim aktuellen Arbeitgeber bei der SUVA versichert ist, kann der Fall NICHT mit KLE gemeldet werden. Der Rückfall muss in einem solchen Fall direkt beim Versicherer des Grundfalles gemeldet werden.