Jahresübergreifende Nachzahlung | Tarif Vorjahr

Task #11375 | 5060.000

 

Bei der Nachzahlung nach Austritt wird die Austrittsabrechnung aufgerollt  und bei der neuen Abrechnung wird der Tarifansatz des Austrittsmonats / Austrittsjahres (Vorjahr) angewendet.

Aktiviert man auf der Personalkarte im Register QST "Nachzahlung nach Austritt ohne Rückrechnung"  wird der Tarifansatz des Abrechnungsmonats/-jahres (laufendes Jahr) angewendet.