Quellensteuerpflichtig | TimeMachine für rückwirkende Rückerstattung oder Nachbelastung |
Task #7348 | 5053.000
In der Personalkarte -> Reiter Quellensteuer werden bereits heute die Felder Kanton und der Tarifcode rückwirkend mit der TimeMachine (Zeitachse) verändert. Durch das Setzen des korrekten Gültig ab-Datums werden die Korrekturen sowie die anschliessende Korrektur-Meldung via ELM automatisch vorgenommen.
Via Zeitachse nicht vorhanden waren generell der rückwirkende Anspruch auf Befreiung (Rückerstattung) bzw. rückwirkende Abrechnung der Quellensteuer (Nachbelastung). Das Feld Quellensteuerpflichtig ist neu mit der Option Ja/Nein vorhanden (vorher Häkchen) und mit der TimeMachine ergänzt.
Beispiel A (rückwirkende Aufhebung der Quellensteuerpflicht)
Öffnen Sie die TimeMachine im Feld Quellensteuerpflichtig und setzen Sie die Werte Gültig ab 01.08.2018 und Nein ein. Mit dem Lohn abrechnen erfolgen automatisch die Basen- und Betrags-Korrekturen (Rückerstattung).
Beispiel B (rückwirkende Quellensteuerpflicht) Mitarbeitender B wird ab 01. Juli beschäftigt. Der Arbeitgeber nimmt an, dass der Mitarbeitende bereits die Niederlassungsbewilligung C oder allenfalls den Schweizer Pass besitzt. Vor dem November-Lohnlauf informiert das Quellensteueramt, dass der Mitarbeitende bisher nicht abgerechnet wurde. Nachforschungen ergeben, dass der Mitarbeitende B die Bewilligung B besitzt und somit quellensteuerpflichtig ist.
Öffnen Sie die TimeMachine im Feld Quellensteuerpflichtig und setzen Sie die Werte Gültig ab 01.07.2018 und Ja ein. Mit dem Lohn abrechnen erfolgen automatisch die Basen- und Betrags-Korrekturen (Nachbelastung).
WICHTIGER HINWEIS Die Korrektur der rückwirkenden Quellensteuerpflicht kann erst nach dem Einspielen des Updates 5053.000 erfolgen und nur für Zeitperioden ab diesem Zeitpunkt. Grund dafür ist, dass für die rückwirkende Pflichtigkeit für die Vormonate eine Quellensteuer-Basis vorhanden sein muss. Diese wurde bisher nur bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden erstellt (neu für alle Mitarbeitende ab dem Zeitpunkt der Installation vom Update 5053.000). |