Individuelle unterjährige Auszahlung 13. Monatslohn

Im Rapportierungsjournal kann jederzeit eine Auszahlung des 13. Monatslohnes für einen einzelnen Mitarbeitenden ausgelöst werden.

 

Dabei kann entweder die Rapportierung mit der Lohnart für die Auszahlung des 13. Monatslohnes und dem Betrag 0 erfolgen. Dies löst die Auszahlung des bisher zurückgestellten Wertes aus. Allfällige frühere Auszahlungen werden berücksichtigt.

Soll ein fixer Wert ausbezahlt werden, kann dieser mit der Lohnart für die Auszahlung des 13. Monatslohnes rapportiert werden. Es erfolgt keine Prüfung, ob Anspruch auf den Wert in dieser Höhe besteht.