Kurzarbeit

Wir weisen darauf hin, dass dieses Manual als Unterstützung zur Einrichtung der Lohnarten sowie die Bearbeitung der Kurzarbeit im SwissSalary gedacht ist.

Für alle rechtlichen und fachlichen Anfragen, welche die Kurzarbeitsentschädigung betreffen, verweisen wir Sie an das zuständige kantonale Amt als Ansprechpartner oder das Kreisschreiben / AVIG Praxis, welches Sie auf arbeit.swiss finden können.

 

 

 

Kurzarbeit

Als Kurzarbeit bezeichnet man die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt.

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. (Quelle, Seco)

 

Vorgehensweise

Eine geplante Kurzarbeit muss der zuständigen Amtsstelle mindesten 10 Tage vor deren Beginn schriftlich gemeldet werden.

Muss die Kurzarbeit wegen plötzlich eingetretener, nicht vorhersehbarer Umstände eingeführt werden, beträgt die Anmeldefrist ausnahmsweise 3 Tage. Der Arbeitgeber muss die Plötzlichkeit nachweisen können.

 

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat folgende Massnahmen definiert:

Die Anmeldefrist für Kurzarbeit beträgt zurzeit ausnahmsweise drei Tage, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass die Kurzarbeit wegen plötzlicher und unvorhersehbarer Umstände eingeführt werden muss. Die Coronavirus-Situation wurde durch den Bundesrat als besondere Lage eingestuft. Diese Situation gilt daher als plötzlicher und unvorhersehbarer Umstand. Eine andere Verkürzung der Anmeldefrist bedarf einer Anpassung der AVIV. In Fällen, die keine Ausnahme darstellen, muss die Voranmeldung von Kurzarbeit bei der KAST mindestens zehn Tage vor Beginn der Kurzarbeit eingereicht werden.

 

Weiter müssen für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle geführt werden. Diese gibt Auskunft über die täglich geleisteten Arbeitsstunden sowie geleistete Mehrstunden, die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden und alle übrigen Absenzen wie bspw. Ferien-, Krankheits-, Unfall oder Militärabwesenheiten.

 

Wird die Kurzarbeit nur für einzelne Sektoren der Firma eingeführt, muss ein Formular pro Abteilung ausgefüllt werden.