Rapportierung im SwissSalary

Dafür sind die folgenden Lohnarten vorgesehen

 

Lohnartnr.

Text

Typ

Kalkulationsart

Lohnsatz Ansatz

Kontonr

Gegen-kontonr

Bruttolohn (UVG)

AHV-pflichtig

ALV-pflichtig

UVG-pflichtig

*KTG-pflichtig

Steuer-pflichtig

QST-pflichtig

Feriengeld
SL berechtigt

Anteil
13. ML

Folge-Lohnart

LSE Statistik

2900

Kurzarbeitslohn SL

Zulage

positiv

Lohnansatz

5600

2250

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

2930

F1 - Std

2930

Kurzarbeitslohn SL Korrektur

Zulage

negativ

Lohnansatz

5600

2250

ja

nein

nein

nein

ja

ja

ja

ja

ja

 

 

2950

Kurzarbeitslohn ML 100%

Zulage

positiv

 

2250

2250

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

 

 

2960

Kurzarbeitslohn ML 80%

Zulage

positiv

 

2250

2250

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

nein

1180

 

1180

ML Reduktion Kurzarbeit

Zulage

negativ

Lohnansatz

5000

2250

ja

nein

nein

nein

ja

ja

ja

nein

ja

 

Y - Drittleistungen

5690

Korrektur Kurzarbeits-Entschädigung

Zulage

negativ

 

5650

2250

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

5090

Y - Drittleistungen

5090

Kurzarbeits-Entschädigung

Zulage

positiv

 

1180

2250

ja

ja

ja

ja

ja

ja

ja

nein

nein

 

Y - Drittleistungen

 

Einrichtung der Folge-Lohnarten

Bei beiden Folge-Lohnarten 2930 (SL) und 1180 (ML) muss bei der Anzahl Faktor '0.20', Montag bis Sonntag aktiviert sowie bei der Berechnung Grenzbetrag 'aktueller Datensatz' hinterlegt werden.

 

 

 

Im Standard ist vorgesehen, dass die entsprechenden Lohnarten in Stunden rapportiert werden.

Die Lohnarten 2900 | 2950 | 2960 haben die Zeitart "Kurzarbeit" hinterlegt, welche in die IST-Zeit einfliesst. Saldiert "Diverse".

 

Die Lohnarten 5690 und 5090 werden verwendet, sobald ein Taggeld weiterverrechnet wird.

Da die Kurzarbeitsentschädigung auf dem Lohnausweis ausgewiesen wird, muss auf der Lohnart 5090 unter Pflichtigkeiten - Lohnausweis, die Ziffer 7 'andere Leistungen' hinterlegt werden.

 

 

Auszug aus Art. 37 AVIG

Der Arbeitgeber muss während der Kurzarbeit die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungesbeiträge entsprechend der normalen Arbeitszeit bezahlen. Er ist berechtigt, die vollen Beitragsanteile der Arbeitnehmenden vom Lohn abzuziehen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

(Quelle, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, AVIG-Praxis KAE)

 

 

*KTG und BVG-Pflichtigkeit

Einstellung richtet sich nach Police. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

 

 

Karenzstunden/-tage

 

Rapportierung der Karenzstunden/-tage:

Auch die Karenztage erfahren eine Kürzung von 20%. Somit können diese wie auch die Kurzarbeitstage mit der jeweiligen Lohnart 2900 und 2960 rapportiert werden.

 

 

Rapportierung der Ausfallstunden für Kurzarbeit

 

Die Ausfallstunden aufgrund der Kurzarbeit wird danach mit der Lohnart 2960 (ML) erfasst - nur die Anzahl ohne Ansatz oder Betrag. Die Lohnart 2960 zieht automatisch die Folge-Lohnart 1180 mit, welche die Kürzung von 20% berücksichtigt. Von dieser Lohnart wird der hinterlegte Stundenansatz und somit auch der entsprechende Betrag gerechnet.

 

Obschon eine Kürzung des Lohnes von 20% erfolgt und somit "nur" 80% des vereinbarten Lohnes ausgerichtet werden, werden die Sozialversicherungs-Basen auf 100% belastet. Beim SL ist es die Lohnart 2900 und die automatische Folgelohnart 2930.

 

Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden wie üblich erfasst.