Berechnungsmonat Anspruch

Sie können pro Absenzen Anspruch wählen, dass der Anspruch von Ferien und/oder Vorholtage automatisch rapportiert wird. Sie können wählen, in welchem Monat der Anspruch zu erfolgen hat (üblicherweise im Januar). Ist dieser gesetzt, wird der Anspruch im entsprechenden Monat automatisch berechnet, ohne dass der Report "Zeitartenvortrag" im Rapportierungsjournal ausgeführt werden muss.

 

In der Kartenansicht Absenzen Anspruch wird der Berechnungsmonat Anspruch definiert.

 

Falls Sie mit Vorholzeiten-Saldi arbeiten (selten), müssen Sie die dafür vorgesehenen Lohnarten im Absenzen Anspruch und bei den Zeitarten zuweisen.