Reihenfolge Zuschläge

Bei der Stundenlohn-Berechnung wird eine Feriengeld-Entschädigung berücksichtigt, einige Kunden berücksichtigen auch einen Prozentsatz für die Feiertags-Entschädigung. Normalerweise berechnet sich die Basis für die Feiertags-Entschädigung analog zur Ferienentschädigung auf dem Grundlohn (Stundenlohn). Im GAV der Personalverleiher ist dies jedoch etwas anders geregelt. Und zwar wird auf der Basis des Grundlohnes die Feiertags-Entschädigung berücksichtigt. Danach gibt es ein Zwischentotal und darauf wird dann die Ferien-Entschädigung berechnet.

 

Im Absenzen Anspruch in der Personalkarte kann neu geregelt werden, in welcher Reihenfolge die Berechnung erfolgen soll. Im neuen Auswahlfeld "Reihenfolge Zuschläge" kann die Berechnung wie folgt definiert werden:

 

Feriengeld/Feiertag (Standard)

Feiertag/Feriengeld

 

Für die Mehrheit unserer Kunden ändert sich nichts, der Standardwert ist automatisch gesetzt. Für die Personalverleiher und andere Kunden mit ähnlicher Ausgangslage können die Auswahl umstellen. Im untenstehenden Beispiel sehen Sie die beiden Berechnungen.

 

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