Meldedatum AHV-Minuslohn

Auf der Personalkarte gibt es das Feld "Meldedatum AHV-Minuslohn". Wenn es im aktuellen Jahr zu einem AHV-Minuslohn kommt, muss hier ein Datum eingetragen werden, bis wann der Arbeitgeber mit der AHV-Ausgleichskasse klärt, wie die Aufteilung auf Vorjahre vorgenommen werden soll. Dieses Feld ist standardmässig auf der Personalkarte nicht sichtbar, da nachfolgende Konstellation selten vorkommt. Bei Bedarf muss das Feld über "Personalisieren" bzw. "Diese Seite anpassen" eingeblendet werden.

 

Auszug aus den Swissdec 5.0 Richtlinien:

Die Abrechnung einer Versicherungsleistung für das Vorjahr und das Abrechnungsjahr im Zusammenhang mit einem Austritt führt zu einem negativen AHV-Lohn.

Aufgrund dieser Konstellation wird der Ausgleichskasse mit der Jahresmeldung ein negativer AHV-Lohn übermittelt. Eine negative Verbuchung auf das individuelle Konto (IK) der entsprechenden Person ist nicht möglich und eine korrekte Aufteilung der Versicherungsleistung auf die entsprechenden Jahre ist nur nach Rückfrage mit dem Unternehmen möglich.