Quellensteuerpflichtig

Dem Boolean Quellensteuerpflichtig werden sämtliche quellensteuerpflichtigen Lohnarten für die Bildung des quellensteuerpflichtigen Bruttolohnes zugewiesen.

 

Die Zuweisung zum Boolean Quellensteuerpflichtig ist im Vergleich zum Boolean Steuerpflichtig bis auf ein paar wenige Ausnahmen identisch. Einige Kantone fordern z.B., dass die Mittagessen-Entschädigung auch an der Quelle besteuert wird, im ordentlichen Steuerverfahren gelten diese Entschädigungen jedoch als Spesen.

 

Die Summe sämtlicher quellensteuerpflichtigen Lohnarten ergibt den quellensteuerpflichtigen Bruttolohn für die automatische Berechnung der Quellensteuer.