Privat oder von Arbeitgebern abgeschlossene Taggeldversicherungen

Auf den 1. Juli 2005 fallen per Gesetz die bestehenden Versicherungsverträge dahin, welche Taggelder bei Mutterschaft vorsehen. Zuviel bezahlte Prämien(anteile) werden zurückerstattet.

 

Mütter, die vor dem 1. Juli 2005 bereits Mutterschaftsleistungen eines Taggeldversicherers beziehen, erhalten diese im vertraglich vereinbarten Umfang weiter und zwar auch dann, wenn am 1. Juli 2005 zusätzlich ein Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung der EO entsteht. Wenn allerdings das EO-Taggeld und die Leistung der privaten Taggeldversicherung den versicherten Lohn übersteigen (Überversicherung), so kann der Taggeldversicherer im Rahmen der Überentschädigung die Mutterschaftsentschädigung bei der AHV-Ausgleichskasse einfordern.